Allgemeine Geschäftsbedingungen für JanuaPort-Lizenzen

Stand: 2. Oktober 2026

1. Geltung

  • 1. Diese Bedingungen gelten für Verträge über kostenpflichtige Lizenzen für die Software JanuaPort („Lizenz“), die ein Kunde im Kundenbereich unter januaport.ai/konto mit der JanuaPort GmbH, Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 109909; weitere Angaben im Impressum), abschließt.
  • 2. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Wer eine Organisation anlegt, erklärt, nicht als Verbraucher zu handeln.
  • 3. Wie die Software genutzt werden darf, regeln die Lizenzbedingungen (EULA, januaport.ai/lizenz). Diese AGB regeln den Kaufvertrag: Bestellung, Zahlung, Laufzeit, Änderung und Kündigung.
  • 4. Nicht erfasst sind die Miete der JanuaPort-Box und Leistungen wie Einrichtung oder Betrieb; dafür gelten gesonderte Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Vertragsschluss

  • 1. Die Darstellung von Preisen und Lizenzen im Kundenbereich ist kein verbindliches Angebot. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein Angebot über die gewählte Zahl an Zugängen und den gewählten Abrechnungsrhythmus ab.
  • 2. Der Vertrag kommt zustande, wenn die erste Zahlung bei uns eingeht. Mit ihr stellen wir die Lizenzdatei aus; muss die Lizenz an eine Installation gebunden werden, stellen wir sie aus, sobald der Kunde die Installation im Kundenbereich verbunden hat.
  • 3. Bestellen, ändern und kündigen kann für eine Organisation, wer im Kundenbereich die dafür nötige Rolle hat; die Kündigung und den Wechsel der Zahlungsmethode nimmt der Inhaber vor.

3. Leistung

  • 1. Wir überlassen dem Kunden für die Dauer der bezahlten Abrechnungsperiode eine Lizenz für die bestellte Zahl an Zugängen. Ein Zugang ist ein angemeldeter Nutzer oder ein erstellter Zugangs-Token; die ersten drei Zugänge sind kostenfrei (Freibetrag), bezahlt werden die Zugänge ab dem vierten.
  • 2. Der Kunde betreibt die Software selbst. Betrieb, Datensicherung und die KI-Dienste, die er anbindet, sind nicht Teil der Lizenz.
  • 3. Fragen beantworten wir per E-Mail an office@januaport.ai nach unseren Möglichkeiten; eine Reaktionszeit oder Verfügbarkeit sagen wir nicht zu, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4. Preise und Zahlung

  • 1. Es gelten die Preise der Preisliste unter januaport.ai/preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • 2. Der Preis ist für jede Abrechnungsperiode im Voraus fällig. Die Zahlung läuft über den Zahlungsdienstleister Mollie mit den im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten. Mit der ersten Zahlung erteilt der Kunde ein Mandat, über das wir Verlängerungen und Zubuchungen nach diesen Bedingungen abbuchen. Die Zahlungsmethode kann der Inhaber im Kundenbereich wechseln.
  • 3. Für jede Zahlung erhält der Kunde eine Rechnung per E-Mail an die im Kundenbereich hinterlegte Rechnungsadresse.
  • 4. Preisbindung. Für bestellte Zugänge gilt der Preis, zu dem sie bestellt wurden, auch bei jeder Verlängerung. Ändern wir die Preisliste, gilt für danach zugebuchte Zugänge der dann gültige Preis. Senken wir den Preis der Preisliste, gilt der niedrigere Preis ab der nächsten Verlängerung auch für die bereits bestellten Zugänge. Ausgenommen sind befristete Aktionspreise für Neukunden und individuell vereinbarte Preise.

5. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

  • 1. Die Abrechnungsperiode beträgt einen Monat oder zwölf Monate, je nach Wahl des Kunden. Sie verlängert sich automatisch um eine weitere Periode desselben Rhythmus, wenn der Vertrag nicht gekündigt ist.
  • 2. Der Kunde kann jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen, ohne Kündigungsfrist: im Kundenbereich oder in Textform an office@januaport.ai. Bis zum Ende der Periode kann er die Kündigung im Kundenbereich zurücknehmen.
  • 3. Bereits bezahlte Perioden erstatten wir nicht, auch nicht anteilig.
  • 4. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • 5. Nach dem Ende des Vertrags gilt Ziff. 4 der EULA: Die Software läuft mit dem kostenfreien Kontingent weiter; Daten und Konfiguration bleiben beim Kunden.

6. Änderungen während der Laufzeit

  • 1. Mehr Zugänge bucht der Kunde jederzeit zu. Sie gelten sofort; wir berechnen sie anteilig taggenau bis zum Ende der laufenden Periode zum Satz dieser Periode und buchen den Betrag sofort ab.
  • 2. Weniger Zugänge werden zur nächsten Verlängerung wirksam; für die laufende Periode erstatten wir nichts.
  • 3. Wechsel des Abrechnungsrhythmus: von monatlich auf jährlich zur nächsten monatlichen Verlängerung, von jährlich auf monatlich zum Ende des bezahlten Jahres, jeweils ohne Erstattung oder anteilige Verrechnung.

7. Ausbleibende Zahlung

Gelingt die Abbuchung für eine Verlängerung nicht, stellen wir keine neue Lizenzdatei aus, und es gilt Ziff. 4 der EULA. Für eine Periode, für die keine Lizenz ausgestellt wurde, verlangen wir keine Zahlung. Für Zubuchungen, die wir bereits freigeschaltet haben, bleibt der Betrag geschuldet.

8. Gewährleistung und Haftung

Für Mängel der Software und für unsere Haftung gelten Ziff. 10 und 11 der EULA. Für Ansprüche aus diesem Vertrag gilt Ziff. 11 b) bis d) der EULA entsprechend.

9. Schlussbestimmungen

  • 1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Darmstadt.
  • 2. Änderungen dieser Bedingungen teilen wir dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit; sie gelten erst ab der folgenden Abrechnungsperiode. Der Kunde kann bis dahin zum Ende der laufenden Periode kündigen. Preise ändern wir auf diesem Weg nicht (Ziff. 4.4).
  • 3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.